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   VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861   

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https://dejure.org/2014,24294
VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861 (https://dejure.org/2014,24294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2014 - 10 ZB 14.861 (https://dejure.org/2014,24294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2014 - 10 ZB 14.861 (https://dejure.org/2014,24294)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin, 03.03.2005 - 8 S 8.05

    Verlängerung der eigenständigen, eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861
    Es entspricht vielmehr der Regel, die Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.3.2005 - 8 S 8.05 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet ein gewichtiges, aber nicht das allein entscheidende Kriterium zur Bestimmung eines vom Regelversagungsgrund abweichenden Ausnahmefalls ist (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 31.8.2009 - 2 M 132/09 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 10 CS 13.1449

    (Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; fehlende Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2014 - 10 ZB 14.861
    Zu der langjährigen Dauer des Aufenthalts müssen also noch besondere Umstände hinzutreten (BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449 - juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 15.06.2015 - W 7 K 14.632

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Nichtvorliegen der

    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (OVG Berlin-Bbg, B. v. 10.3.2015 - OVG 11 N 126.14 - juris Rn. 6 m. w. N.; OVG LSA, B. v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 10 m. w. N.; BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 5).

    Ein entsprechender Anspruch ist jedoch nicht belegt und das Gericht ist vorliegend auch nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht (vgl. BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 5).

    Kann ein Ausländer wegen seines Alters oder dauerhafter Erkrankung keine den Lebensunterhalt sichernde Beschäftigung finden, rechtfertigt dies als solches (noch) nicht die Annahme eines Ausnahmefalls (BayVGH, B. v. 28.10.2014 - 10 C 14.2002 - juris Rn. 17; B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; Hailbronner, AuslR, AufenthG, Stand September 2013, § 5 Rn. 18; Maor in BeckOK AuslR, Stand: 1.5.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m. w. N.).

    Eine aufgrund einer Erkrankung eingetretene Einschränkung der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt liegt nicht außerhalb des der gesetzgeberischen Entscheidung zugrunde liegenden Erfahrungshorizonts (vgl. BayVGH, B. v. 28.10.2014 - 10 C 14.2002 - juris Rn. 17; B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7).

    Zwar können sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen (BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 16.12 - NVwZ 2013, 1493, 1494, Rn. 16 m. w. N.; BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; OVG LSA, B. v. 27.11.2014 - 2 M 98/14 - juris Rn. 18; Maor in BeckOK AuslR, Stand: 1.5.2015, § 5 AufenthG Rn. 20 m. w. N.).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet ein gewichtiges, aber nicht das allein entscheidende Kriterium zur Bestimmung eines vom Regelversagungsgrund abweichenden Ausnahmefalls ist (BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; OVG LSA, B. v. 31.8.2009 - 2 M 132/09 - juris Rn. 4).

    Zu der langjährigen Dauer des Aufenthalts müssen also noch besondere Umstände hinzutreten (BayVGH, B. v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; B. v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449 - juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 27.11.2019 - AN 5 K 16.02402

    Nachzug zum Sohn aus Usbekistan

    Da die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen ist, ist daher bei der Annahme eines Ausnahmefalls ein strenger Maßstab anzulegen (BayVGH, B.v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6).

    Es entspricht vielmehr der Regel, die Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (BayVGH, B.v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.3.2005 - 8 S 8.05 - juris Rn. 8).

  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender

    Hierfür müssten entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels müsste aus Gründen höherrangigen Rechts, wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK, geboten sein (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139

    Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich

    Hierfür müssten entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels müsste aus Gründen höherrangigen Rechts, wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK, geboten sein (hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 8.8.2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 13/22

    Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und

    Hierfür müssten entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels müsste aus Gründen höherrangigen Rechts, wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK, geboten sein (vgl. VGH München, Beschluss vom 06.03.2020 - 10 C 20.139 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 08.08.2014 - 10 ZB 14.861 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Köln, 11.04.2023 - 11 L 436/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 -,juris Rn. 21 ff.; BayVGH, Beschluss vom 08. August 2014 - 10 ZB 14.861 -,juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 27. November 2014 -2 M 98/14-, juris Rn. 20 ff.
  • VG Köln, 30.08.2017 - 11 L 2304/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - BayVGH, Beschluss vom 8. August 2014 - 10 ZB 14.861 - OVG LSA, Beschluss vom 27. November 2014 - 2 M 98/14 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 6 N 2.17

    Sicherung des Lebensunterhalts beim Visum zum Familiennachzug

    Zu der langjährigen Dauer des Aufenthalts müssen also noch besondere Umstände hinzutreten (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. August 2014 - 10 ZB 14.861 - juris Rn. 7; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 CS 13.1449 - juris Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2016, a.a.O., Rn. 14; Zeitler in HTK- AuslR, a.a.O., Nr. 4).
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